LAFT Berlin: Berliner Kulturpolitik aktuell

Geplante Kürzungen im Berliner Haushalt 2025/2026

Im Berliner Gesamthaushalt 2025 sollen 3 Milliarden und 2026 weitere 2 Milliarden eingespart werden. Das sind Einsparvolumen, die es in dieser Höhe bei dieser Geschwindigkeit noch nie gab. Die Auswirkungen auf die Kultur, den Sozialbereich und andere Bereiche sind noch kaum vorstellbar. Aktuell sind alle Senatsverwaltungen angehalten, strukturelle Einsparungen in Höhe von 10% in ihren Einzelplänen vorzuschlagen. Der Prozess soll bis Ende Jahres abgeschlossen sein. 

Offener Brief des Bühnenvereins Landesverband Berlin mit Petition
Stellungnahme der Koalition der Freien Szene Berlin
Stellungnahme vom Berliner Museumsverband
Offener Brief der Kulturstiftungen des Landes Berlin
Stellungnahme Netzwerk TanzRaumBerlin
Stellungnahme der konzeptgeförderten Häuser
Statement der großen Jury für die darstellenden Künste und den Tanz

Geplante Kürzungen im Bundeshaushalt 2025

Den Darstellenden Künsten stehen massive Kürzungen für das kommende Haushaltsjahr bevor. So sind bspw. für den Fonds Darstellende Künste statt 10,3 Millionen Euro nur 5,6 Millionen Euro vorgesehen – eine Kürzung um 46% – ähnlich wie bei den anderen Bundeskulturfonds.

Gemeinsame Stellungnahme der Bundeskulturfonds
Stellungnahme des Fonds Darstellende Künste
Stellungnahme des Bündnisses internationaler Produktionshäuser
Stellungnahme der INITIATIVE TANZ
Stellungnahme des Bundesverbands Darstellende Künste
Pressemitteilung der Landeskulturvertretungen aus sieben Bundesländern

Eine von Heinrich Horwitz initiierte Petition wurde am 11. September mit 36.607 Unterschriften an Claudia Roth übergeben.

Bundesverband Freie Darstellende Künste: Aufruf "Für eine offene Gesellschaft"

Der BFDK hat anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden einen Aufruf für eine offene Gesellschaft veröffentlicht. Mit diesem Aufruf beziehen der BFDK und seine Mitglieder Stellung für die Freiheit der Kunst und eine offene und demokratische Diskussions- und Debattenkultur: https://darstellende-kuenste.de/sites/default/files/2024-05/Aufruf%20f%C3%BCr%20eine%20offene%20Gesellschaft.pdf.

Diskussion um die Antidiskriminierungsklausel der Berliner Kulturverwaltung: Neues Rechtsgutachten und Erklärung der Kulturministerkonferenz

Die Berliner Kulturverwaltung hatte Anfang des Jahres temporär eine Antidiskriminierungsklausel bei der Fördergeldvergabe eingeführt, die auf breite Kritik stieß und zurückgezogen wurde. Inzwischen hat der Senat einen Dialog in Sachen Antidiskriminierung angestoßen, angefangen mit einer Umfrage, die sich vor allem an Kultureinrichtungen, Vereine und Verbände richtete. Der LAFT Berlin hat an der Umfrage teilgenommen und ist darüber hinaus in der AG Kunstfreiheit mit zahlreichen Verbänden und Zusammenschlüssen zum Thema im Austausch. Außerdem hat der Verfassungsrechtler Christoph Möllers im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth ein neues Rechtsgutachten erstellt, das Möglichkeiten, aber auch Grenzen staatlicher Kulturpolitik im Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und anderen Rechtsgütern beschreibt. Auf der Kulturministerkonferenz wurde u. a. darauf basierend eine gemeinsame Erklärung der KMK, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet, in der Länder, Bund und Kommunen sich dazu bekennen, dass "der Staat bei der Abforderung von konkreten Bekenntnissen als Auflage von Zuwendungen Zurückhaltung üben sollte. Zugleich ist die Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit Verpflichtung des Staates." Sie halten es daher für geboten, "gemeinsam Regelungen und Mechanismen zu entwickeln, die diesem schwierigen Spannungsfeld gerecht werden."
https://www.zeit.de/kultur/2024-03/antisemitismusklauseln-gutachten-christoph-moellers-claudia-roth-verfassungsrecht
https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/gemeinsame-erklaerung-der-kulturministerkonferenz-der-beauftragten-der-bundesregierung-fuer-kultur-un.html

Debatte und Statement der Verbände zur neuen Antidiskriminierungsklausel

Kurz vor Weihnachten konzipierte der Berliner Senat eine neue Antidiskriminierungsklausel für öffentliche Projektförderungen und stellte diese am 4. Januar in einer Informationsveranstaltung vor. Daraufhin veröffentlichten der Rat für die Künste, die Koalition der Freien Szene, der bbk berlin, der LAFT Berlin, inm berlin sowie festiwelt – Netzwerk Berliner Filmfestivals ein gemeinsames Statement der Verbände, in dem sie den Berliner Senat, insbesondere Kultursenator Joe Chialo, als auch die kulturpolitischen Sprecher*innen aller Parteien dazu aufforderten, diese Antidiskriminierungsstrategie im gemeinsamen Dialog und Austausch zu überarbeiten. Wir begrüßen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung und Rassismus, aber nach juristischen Einschätzungen verfehlt die Form der neuen Antidiskriminierungsklausel die angestrebten Ziele. Sie kollidiert mit dem Grundgesetz und bringt eine mannigfaltige Rechtsunsicherheit, zweifelhafte Praktikabilität und die Gefahr der Diskriminierung mit sich, da sie ggf. erhebliche Rechtsfolgen sowohl für Institutionen als auch Künstler*innen nach sich ziehen kann. Am 22. Januar 2024 verkündete Kultursenator Joe Chialo im Rahmen des Kulturausschusses, dass die Antidiskriminierungsklausel vorerst ausgesetzt werde. In einer Pressemitteilung des Senats heißt es: „Aufgrund von juristischen Bedenken, dass die Antidiskriminierungsklausel in dieser Form nicht rechtssicher ist, wird diese ab sofort keine Anwendung in Zuwendungsbescheiden mehr finden.“ Wir deuten es als gutes Zeichen, dass die, von vielen Seiten vorgetragene Kritik Berücksichtigung fand. Wir begrüßen den Vorschlag des Kultursenators, im gemeinsamen Dialog Maßnahmen gegen die vielfältigen Formen von Diskriminierung zu entwickeln.
Das Statements der Verbände ist hier zu finden. Die Presseerklärung der Verbände zur Rücknahme der Klausel ist hier zu finden.

Berliner Kulturkonferenz gegründet

Am 11. Dezember 2023 haben 16 Kulturverbände verschiedener Sparten die Berliner Kulturkonferenz gegründet. Der Verein entstand aus der gemeinsamen Arbeit in der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz. Zweck des Vereins ist die spartenübergreifende Zusammenarbeit, die Netzwerkarbeit und der gegenseitige Informationsaustausch der Berliner Kulturverbände und Zusammenschlüsse zur Erreichung gemeinsamer Ziele. Durch die Berliner Kulturkonferenz gibt es erstmals die Möglichkeit, eine Beteiligung der Kultur an Stadtentwicklungsprozessen und weiteren Gremien einzufordern, wie sie zum Beispiel für den Sport schon lange üblich ist. Es ist ebenfalls möglich, die Erarbeitung eines Kulturfördergesetzes für Berlin als Gegenüber von Politik und Verwaltung zu begleiten. Zum ersten Vorstand wurden auf vier Jahre Janina Benduski (LAFT Berlin – Landesverband freie darstellende Künste e.V., Andreas Köhn (ver.di) sowie Franziska Stoff (Landesmusikrat Berlin e.V.) gewählt.

Zu den Gründungsmitgliedern gehören: Arbeitskreis der Berliner Kinder- und Jugendtheater, bbk berlin e.V., Berliner Literaturkonferenz, Deutscher Bibliotheksverband, Landesverband Berlin e.V., Deutscher Tonkünstlerverband, Landesverband Berlin e.V., GDBA Berlin-Brandenburg, Koalition der Freien Szene (Bündnis Freie Szene Berlin e.V.), Kulturpolitische Gesellschaft Berlin, LAFT Berlin – Landesverband freie darstellende Künste e.V., Landesmusikrat Berlin e.V., Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Berlin e.V., Netzwerk freier Projekträume und Initiativen e.V., Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (Vertretung öffentliche Berliner Bibliotheken), Unisono, Deutsche Musik und Orchestervereinigung, United Networks gUG, ver.di – Berlin-Brandenburg.

Die Ziele des Vereins sind: die Förderung der kulturellen Vielfalt in Berlin, die soziale Absicherung der Kulturschaffenden, Sicherung und Ausbau der Infrastruktur für künstlerische und kulturelle Arbeit, Stabilisierung der Förderungen der freien Szene und der Kulturinstitutionen, Transparenz, Diversität, Parität und Barrierefreiheit in der Kulturförderung, Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit im Kulturbereich, Kulturvermittlung und kulturelle Bildung der Bevölkerung, Bewahrung des kulturellen Erbes, Unterstützung und Würdigung der ohne Gewinnerzielungsabsicht Tätigen im Kulturbereich, Einbeziehung der Kulturschaffenden in die Weiterentwicklung von Förderstrukturen.

Offener Brief "Kultur auf der Kippe?" und Stellungnahme des LAFT Berlin zum Berliner Haushaltsentwurf 2024/25

Zahlreiche Zusammenschlüsse, Verbände und Institutionen der Berliner Kultur, darunter auch der LAFT Berlin, haben gemeinsam am 16. Juni 2023 den Offenen Brief „Zukunft der Kultur in Berlin – auf der Kippe?" veröffentlicht. Sie appellieren darin an den Berliner Kultursenator Joe Chialo sowie die neue Regierung, die Berliner Kulturlandschaft in ihrer vollen Breite und Vielfalt weiterhin zu sichern. Der gesamte Brief im Wortlaut mit allen Unterzeichnenden findet sich hier: https://www.bbk-berlin.de/news/16062023-offener-brief-zukunft-der-kultur-berlin-auf-der-kippe.

Der LAFT Berlin hat eine Stellungnahme mit Erläuterungen zu den einzelnen Details im Bereich der freien darstellenden Künste im Entwurf des Berliner Doppelhaushalt 2024/25 veröffentlicht, diese ist hier zu finden: LAFT Berlin_Warum in der Berliner Kulturpolitik gerade nicht nur Geld, sondern irgendwie auch ein Plan fehlt.

LAFT Berlin: Offener Brief zur Förderabsage für das Performing Arts Festival Berlin

Mit großem Bedauern haben wir die Entscheidung zur Kenntnis genommen, dass das Performing Arts Festival Berlin künftig nicht mehr in der vierjährigen Festivalförderung gefördert werden soll. Ohne das Performing Arts Festival droht der Stadt Berlin eine zentrale Ankerposition für die Freien Darstellenden Künste in ihrer gesamten ästhetischen und räumlichen Vielfalt und Leistungsstärke verloren zu gehen. Es ist ein Festival, das sich – im Gegensatz zu lokalen und an einzelne Institutionen gebundenen Konzepten – weit über die gesamte Stadt verteilt und mit großer Ausstrahlung in die Stadtgesellschaft ein vielfältiges Publikum zu begeistern weiß. Es verstärkt die überregionale und internationale Strahlkraft der Szene und ist über neun Jahre zunehmend zu einem festen Anlaufpunkt für Fachpublikum geworden, der Vernetzungs- und Touringmöglichkeiten für Berliner Künstler*innen befördert. Das Festival gehört außerdem zum überregionalen Netzwerk ,festival&friends’. Sollte das Festival nicht weiter stattfinden können, ist Berlin in diesem bundesweit agierenden Netzwerk, dem auch das FAVORITEN Festival (NRW) oder das Hauptsache Frei (Hamburg) angehören, nicht mehr vertreten und für die aus Bundesmitteln unterstützen Aktivitäten des Netzwerkes stünde kein Berliner Partnerfestival mehr zur Verfügung. Ebenso verhält es sich mit dem europäischen Festivalverbund „Bridging the Scenes“ mit Partnerfestivals in Prag, Sofia oder Kopenhagen, in dessen Rahmen aktuell ein Antrag auf Europa-Mittel erarbeitet wird. Wir werden uns mit ganzer Kraft dafür einsetzen, diesen Rückschritt aufzuhalten und rufen alle Künstler*innen, Partner*innen und Freund*innen des PAF dazu auf, uns dabei  zu unterstützen.
Der Offene Brief in ganzer Länge ist hier zu finden.

Brauchen wir eine ständige Kulturkonferenz oder einen Kulturrat in Berlin? Arbeitspapier der Prüfgruppe der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz

Vor mehr als zwei Jahren wurde die Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz gegründet, in der sich auch der LAFT Berlin engagiert. Die Initiative hat in einem Arbeitspapier wichtige Schwerpunkte für ein künftiges Kulturfördergesetz zusammengetragen und erreicht, dass die Regierungskoalition sich für ein Kulturfördergesetz ausgesprochen hat. In themenspezifischen AGs werden noch offene Fragen weiterbearbeitet und die Ergebnisse nach Abstimmung im Plenum dem Arbeitspapier hinzugefügt. Im Rahmen der Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz ist auch eine Arbeitsgruppe, entstanden, die sich im Auftrag des Plenums mit der Frage befasst, ob und wie eine ständige Kulturkonferenz oder ein Kulturrat sinnvoll ist. Die Zwischenergebnisse der aktuellen Debatte sind hier zusammengefasst.
Weitere Informationen unter: http://kulturfoerderngesetz.de.

Einschätzung von Stipendien vor dem Hintergrund der allgemeinen Förderstrukturen in den freien darstellenden Künsten (Entwurf)

Im Zuge der Corona-Pandemie und der dringend notwendigen Unterstützungsprogramme für die darstellenden Künste kam dem Förderinstrument „Stipendium“ eine besondere Bedeutung zu. Stipendien verbinden eine direkte Unterstützung für die Künstler:innen ohne Ergebniszwang mit einer vereinfachten Administration und Vergabe für die Förderinstitutionen. Völlig zurecht läuft daher derzeit eine engagierte Debatte um die Weiterführung und den Ausbau von Stipendienprogrammen. Anlässlich einer Anfrage durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat sich der LAFT Berlin auf erste Prämissen für den weiteren Umgang mit dem Förderinstrument Stipendien verständigt.

Hier ist unser aktueller Arbeitsstand zu finden: Einschätzung von Stipendien vor dem Hintergrund der allgemeinen Förderstrukturen in den freien darstellenden Künsten. Wir freuen uns über Zustimmung, Widerspruch oder weitere Anregungen an info@laft-berlin.de.

Krieg in der Ukraine: Aufruf zu Demonstrationen und Unterstützungsangebote

Kunst und Kultur können nur im Frieden gedeihen. Krieg ist Barbarei. Krieg zerstört nicht nur die materiellen Werke von Kunst und Kultur sondern auch deren geistige Substanz. Krieg entzweit die kulturellen Grundlagen der Verständigung zwischen den Völkern und Nationen. Die Verbände der gemeinsamen Initiative für ein Kulturfördergesetz Berlin, darunter auch der LAFT Berlin, rufen alle Berliner Künstler:innen und Kulturschaffenden zu Demonstrationen gegen den Krieg auf. Dazu haben sie eine Umfrage zur Unterstützung ukrainischer Kulturschaffender erstellt, in die Hilfsangebote – von Unterkünften, Hilfe bei Transporten bis hin zu Sprachkenntnissen oder Wissen um Arbeitsmöglichkeiten – eingetragen werden können: https://www.survio.com/survey/d/A2C9H1H9S7S8D1X7O.

Entwurf für den Koalitionsvertrag des neuen rot-grün-roten Berliner Senats

Ende November 2021 haben die Vertreter:innen des neuen rot-grün-roten Berliner Senats den Entwurf für den Koalitionsvertrag vorgestellt. Er trägt den Titel „Zukunftshauptstadt Berlin“ und beschreibt die politischen Vorhaben für die kommende Legislaturperiode 2021-2026.

Ab Seite 96 geht es auf insgesamt sieben Seiten um Kultur und Medien:
Die Koalition bekennt sich zunächst einmal grundsätzlich zu Kunst und Kultur, die ihrer Ansicht nach das Selbstverständnis und die Lebensqualität der Stadt „maßgeblich“ mitprägen, weshalb sie diese „einmalige Kulturlandschaft“ sichern und stärken will. Wichtig sind ihr dabei partizipative Verfahren und kooperative Beteiligung der Kulturschaffenden auf Augenhöhe. Ein Schwerpunkt wird auf dem Abbau sozialer Hu?rden und dem Ausbau von dezentralen Kulturangeboten liegen. Zusätzlich zu den Programmen des Bundes wird auch das Land Berlin seine Sonderprogramme zur Bewältigung der Pandemie-Folgen verlängern: Für Kultureinrichtungen und freie Kulturschaffende soll es zusätzliche Unterstützung geben – in Form von Sonderstipendien, Kredit-, Investitions- und Programmhilfen und Mietzuschüssen.
Dem Gender-Pay-Gap will sie durch faire Vergu?tung „entgegenwirken“, das würde eine Weiterentwicklung der Mindesthonorare in Zusammenarbeit mit den Verbänden bedeuten und Transparenz über die Einkommenssituation in den Kultureinrichtungen. Wir als LAFT Berlin begrüßen auch die Vorhaben rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie, eine Studie und entsprechende Maßnahmen, wie sie die Koalition planen, sind in jedem Fall überfällig. Ebenso die geplanten Maßnahmen für wertschätzendes und diskriminierungsfreies Arbeiten, wie etwa eine Ombuds- und Beschwerdestelle und auch das Modellprojekt FAIRSTAGE.
Und wir sind gespannt, was sich hinter dem geplanten Jugend-Kulturticket für Unter-21-Jährige verbirgt. Es klingt vielversprechend.
Wir freuen uns, dass sowohl der Projektfonds Urbane Praxis weitergeführt wird als auch der partizipative Prozess rund um die Etablierung der Alten Münze zu einem ku?nstlerischen Produktions- und Präsentationsort. Auch die bisherigen Maßnahmen im Bereich Räume werden fortgesetzt: Das Anmietprogramm und das Arbeitsraumprogramm fu?r die Freie Szene sollen ausgebaut werden, inklusive Barrierefreiheit. Kulturräume sollen primär in Landesliegenschaften gesichert werden, neu ist dabei die Einführung eines Kulturkatasters und von verbindlichen Kriterien für kulturelle Zwischennutzung.
Vielleicht zum Abschluss noch drei Aspekte, die wir aus der Perspektive des LAFT Berlin wichtig finden: Ab 2022 soll das Berliner Fördersystem gemeinsam mit den Verbänden weiter grundsätzlich evaluiert und neu justiert werden – ein Prozess, den wir schon seit längerer Zeit initiiert und auch mit durchgeführt haben. Zudem halten wir die Vorhaben rund um Diversität und paritätischer Besetzung bishin zu Jurys und Personalien in Kulturinstitutionen sowie transparente Verfahren zur Besetzung von Leitungspositionen und alternative Intendanz- und Leitungskonzepte für längst überfällig. Und last but not least: Auch wir finden, dass die begonnene Digitalisierung des Berliner Kulturbetriebs unbedingt vorangetrieben und weiter gefördert werden muss.
 
Nun bleibt abzuwarten, ob die drei Parteien dem Koalitionsvertrag auch zustimmen und wie geplant noch vor den Feiertagen eine neue Regierung bestimmt wird. Diese wird dann vor der großen Aufgabe stehe, dass die beabsichtigten Vorhaben auch in konkrete Umsetzungen münden. Der LAFT Berlin bringt sich gerne ein!

Aufruf zur Beteiligung an der Kampagne für ein Berliner Kulturfördergesetz

­www.kulturfoerderngesetz.de

Es ist höchste Zeit, längerfristige Vorstellungen für die Entwicklung der Berliner Kulturlandschaft zu entwerfen. Daher haben sich mehr als 60 Berliner Kulturverbände verschiedener Sparten zusammengefunden, um sich angesichts der aktuellen Lage und unsicheren Zukunft gemeinsam für ein Berliner Kulturfördergesetz einzusetzen: Es geht darum, die Berliner Künstler:innen und Kulturschaffenden durch die Krise zu bringen, die Kulturszene in Berlin wieder aufzubauen und mit einem Kulturfördergesetz nachhaltig abzusichern.

Auch der LAFT Berlin unterstützt die Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz aktiv. Das Positionspapier zum Kulturfördergesetz der Initiative wurde bereits veröffentlicht. In Reaktion auf die von den Sondierungsteams von SPD, Die Grünen und DIE LINKE Berlin angekündigte ‚Kulturoffensive‘ fordert die Initiative für ein Berliner Kulturfördergesetz die Verankerung der Förderung von Kunst und Kultur im Koalitionsvertrag. Daher geht die Kampagne – parallel zu den Koalitionsverhandlungen zum Berliner Abgeordnetenhaus – in die dritte Phase: Jetzt gilt es die Forderungen zur Politik zu tragen und dort öffentlichkeitswirksam zu verbreiten!

Wie kann die Initiative unterstützt werden?

Demonstration der Initiative zum Kulturfördergesetz am 4.11., Treffpunkt: Potsdamer Platz, Freifläche vor BahnhofseingangDas das Bündnis veranstaltete am Tag der konstituierenden Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses unter dem Motto „Berlin braucht ein Kulturfördergesetz“ eine Demonstration am Potsdamer Platz. Unter Mitwirkung auch künstlerischer Aktionsformen wurde hier für die gesetzlich verankerte Förderung von Kultur im Koalitionsvertrag protestiert. Die Initiative lud zur breiten Beteiligung ein: in Kostüm, mit Requisit und Instrumenten, um gemeinsam ein starkes Signal an die Politik zu senden. Die Förderung von Kunst und Kultur gehört ins Gesetz!

Social-Media Kanäle und eigene Veranstaltungen nutzen! Teilt die Initiative über Eure Social-Media Kanäle (https://www.facebook.com/KulturGesetz, #kulturfördergesetz) und informiert über die Initiative bei Euren Veranstaltungen.

Inhaltlich und organisatorisch mitwirken! Die Arbeit an der Kampagne ist in vollem Gang und braucht noch viele helfende Hände. Auch die inhaltlichen Arbeitsgruppen werden den Debattenprozess fortsetzen. Wer sich inhaltlich einbringen oder auch einfach praktisch helfen möchte, melde sich direkt bei info(at)kulturfoerderngesetz.de und wird dann in den Kampagnen-Verteiler aufgenommen.

Mehr Informationen zur Initiative und zur Kampagne findet sich unter:
https://www.kulturfoerderngesetz.de
https://www.facebook.com/KulturGesetz

Stellungnahme des LAFT Berlin anlässlich der Ergebnisse in der Basisförderung

Am 31. Mai 2021 wurden die Entscheidungen zur "Zweijährigen Basisförderung für Produktionsorte, Gruppen, Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler im Bereich Darstellende Künste/ Tanz" veröffentlicht. Der LAFT hat sich anlässlich der Ergebnisse in einer Stellungnahme zur Situation in den Darstellenden Künsten geäußert. Trotz der Anstrengungen und Verbesserungen der vergangenen Jahre stehen die vergebenen Mittel noch in einem deutlich sichtbaren Missverhältnis zum Bedarf, wie es auch im Kommentar der Jury heißt. Programme wie die Basisförderung bleiben weiterhin ein entscheidendes Mittel, um die Freie Szene nachhaltig zu stützen. Hier besteht also nach wie vor Nachholbedarf und es ist nur zu hoffen, dass der Berliner Senat darauf auch entsprechend im neuen Haushaltsentwurf 2022/23 reagiert. Wir vom LAFT Berlin werden unsere Forderung nach Mittelerhöhungen im Bereich der Basisförderung, der Produktionsortförderung, der Einzelprojekt- und Einstiegsförderung auch in die kommenden Beratungen bzw. Haushaltslesungen tragen. Die Auswirkungen der Pandemie haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, jetzt resilientere Förderstrukturen für die Zukunft zu schaffen.

Die Stellungnahme des LAFT Berlin ist hier zu finden.

Zum Doppelhaushalt 2020/21

Der Doppelhaushalt 2020/21 des Landes Berlin ist beschlossen und der LAFT Berlin freut sich sehr über die substanziellen Aufwüchse – nicht nur für die freien darstellenden Künste. Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Unterstützer*innen und Freund*innen der Kunst in Parlament, Regierung und Verwaltung ebenso wie bei allen Mitgliedern und Akteur*innen für die Mitgestaltung und Unterstützung unserer kulturpolitischen Arbeit!

Es waren zwei ereignisreiche Jahre für die Berliner Kulturpolitik wie auch den LAFT Berlin: Nachdem im Dezember 2017 der erste Doppelhaushalt 2018/19 der neuen Landesregierung beschlossen wurde, wurde erneut deutlich, dass es trotz erster Aufwüchse noch viel zu tun blieb. Insbesondere die Gruppen und Orte in den mehrjährigen Förderungen waren weiterhin dramatisch unterfinanziert. Zudem wurde zu 2018 die Verwaltungsvorschrift (ehemals Allgemeine Anweisung) des Senats überarbeitet, welche die Grundlagen des aktuellen Fördersystems regelt. Im Zuge der Überarbeitungen wurden zahlreiche Veränderungen vorgenommen, so wurden bspw. erstmalig eine 4-jährige Konzeptförderung nur für  Gruppen eingerichtet, Programmmittel für Spielstätten ermöglicht oder die Höchstsummen
für eine Produktion in der Einstiegsförderung verdoppelt. Vom Senat wie vom
Abgeordnetenhaus erfolgte die Absichtserklärung, die (für eine sinnvolle
Umsetzung der Neuerungen) dringend erforderliche Erhöhung der entsprechenden
Fördertöpfe vorzunehmen.

Der LAFT Berlin hat sich in zahlreichen Einzelgesprächen, politischen Terminen und mit vielen Veranstaltungen für eine der realen Situation und den Bedürfnissen der Szene entsprechende Aufstockung der Förderinstrumente eingesetzt.

Ein Überblick über die kulturpolitischen Aktivitäten des LAFT Berlin 2018/19 ist hier als PDF zu finden.

Die Haushaltslesungen

Am 19. August und am 16. September 2019 fanden die beiden Lesungen des Haushaltsentwurfs 2020/21 im Kulturausschuss und am 6. November die Lesung im Hauptausschuss statt. Viele Kulturschaffende waren vor Ort, was uns sehr freut.
Im Zuge der Sitzungen wurde u. a. die Etablierung eines neuen Titels "Zuschüsse an Kinder-, Jugend- und Puppentheater" mit 1,1 Millionen Euro für 2010 und 1,17 Millionen Euro für 2021 beschlossen. Dieser Titel soll der Umsetzung der Ergebnisse der „Evaluation des Kinder- und Jugendtheaters in Berlin“ dienen und einen Schwerpunkt bei kleinen und mittleren Kinder-, Jugend- und Puppentheatern in den Bezirken setzen. In diesen Titel fließen 800.000 Euro aus bereits bestehenden Titeln ein, dazu wurde hier ein Aufwuchs von 300.000 Euro pro Jahr positiv abgestimmt. Zur Verwirklichung der vom Runden Tisch Tanz erarbeiteten Programme und Ziele wurde der vom Senat vorgeschlagene Mittelansatz von 700.000 Euro um weitere 300.000 Euro (2020) bzw. 495.000 Euro (2021) erhöht. Für die Hebbel-Theater Berlin GmbH wurde ein Zuschuss für die Aufstockung von Personal in Höhe von jeweils 150.000 Euro für 2020 und 2021 abgestimmt.  Der Titel "Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Gruppen" wurde lediglich um jeweils 100.000 Euro für 2020 und 2021 erhöht, dieser Aufwuchs ist zur Erhöhung der Fördermittel für freie Gruppen und Einzelkünstler*innen gedacht.

Das Beschlussprotokoll der Sitzung vom 16. September mit der Nennung aller einzelnen Anträge ist hier als PDF zu finden.

Mit einer Protestkampagne begleitet der Zeitgenössische Tanz Berlin (ZTB) die Haushaltslesungen des Abgeordnetenhauses. Grund der Kampagne ist die Unzufriedenheit mit dem Budget, das im geplanten Haushaltsentwurf 2020/21 für den Tanz vorgesehen ist. Der offene Brief ist unter: www.change.org zu finden, die aktuellen Informationen zur Kampagne unter: www.ztberlin.de. Die Stellungnahme vom TanzRaumBerlin, ZTB und Tanzbüro Berlin zum Haushaltsentwurf ist zu finden unter: www.tanzraumberlin.de.

Eine Presseerklärung der Koalition der Freien Szene ist zu finden unter: www.koalition-der-freien-szene-berlin.de

Der Haushaltsentwurf

Der Entwurf für den Haushaltsplan 2020/2021 lag kurz vor der Sommerpause 2019 vor und darin waren die angekündigten Mittelaufwüchse für die freien darstellenden Künste und den Tanz sichtbar, aber vieles fehlte nach wie vor. Trotz der positiven Entwicklungen in den letzten Jahren ist das Problem der strukturellen Unterfinanzierung der freien Szene noch längst nicht gelöst. Für Kultur und Europa wurde im Entwurf ein Volumen von 593,2 Millionen Euro für 2020 und 606,8 Millionen Euro für 2021 veranschlagt. Für die Förderung der freien Szene wurden 17,8 Millionen Euro (2020) und 20,6 Millionen Euro (2021) mehr angedacht (exklusive Mietsteigerungen, inklusive der Aufwüchse bei Ankerinstitutionen wie HAU, Kunstwerke und Lettrétage). Davon sollten für den Bereich Darstellende Künste/ Tanz 9,5 Millionen Euro (2020) und 10,2 Millionen Euro (2021) zur Verfügung stehen (Hierin eingeschlossen waren 700.000 Euro zur Umsetzungen von Empfehlungen des Runden Tisches Tanz).

Der Haushaltsentwurf für 2020/2021 ist hier zu finden. Eine Presseerklärung der Senatsverwaltung zum Haushaltsentwurf ist zu finden unter: www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen

Die Stellungnahme des LAFT Berlin zum Entwurf des Doppelhaushalts Kultur 2020/21, in der er u. a. eine starke Förderstruktur für freie Künstler*innen, Spielstätten und Produktionsorte fordert, um selbstbestimmte künstlerische Entwicklungen langfristig zu sichern und soziale Absicherung zu ermöglichen, ist hier zu finden.

Jurykommentar zur zweijährigen Basisförderung für Produktionsorte und Gruppen/ Einzelkünstler*innen und zur vierjährigen Konzeptförderung für Gruppen/ Einzelkünstler*innen 2020-2023

Die Juryentscheidungen können den Bedarf der förderwürdigen Projekte der freien Szene Berlins bei weitem nicht abbilden und finanziell decken, heißt es im Jurykommentar. In dieser Förderrunde wurde das besonders deutlich, da viele Antragsteller*innen ihren tatsächlichen Bedarf erstmal realistisch bezifferten. Sie berücksichtigten durchgehend arbeitsrechtliche Standards wie Mindestlohn und empfohlene Honoraruntergrenzen. In diesem Sinne lagen der Jury verantwortungsvolle Kalkulationen vor. Zusätzlich wirken sich erhebliche Mieterhöhungen auf das Budget aus. 
Der vollständige Kommentar ist zu finden unter: www.berlin.de/sen/kultur

ZMB: Stellungnahme zur Basis-und Konzeptförderung
Der ZMB (Zeitgenössisches Musiktheater Berlin e. V.) hat eine Stellungnahme zur Basis-und Konzeptförderung veröffentlicht, in der er kritisiert, dass vor allem neue Impulse, insbesondere jüngerer und nachwachsender Akteur*innen unberücksichtigt bleiben mussten. Dies setzt ein fatales Zeichen und kann auf längere Sicht nur zu künstlerischem Stillstand und Stagnieren der Szene führen. Er schlägt einen neuen Fördertopf vor, der explizit neuen Impulsen gewidmet ist.
Die Stellungnahme des ZMB ist hier als PDF zu finden.

Forderungspapier der AG Darstellende Künste im Öffentlichen Raum des LAFT Berlin

Berlin ist Lebensmittelpunkt vieler Künstler*innen und Kompanien der darstellenden Künste im öffentlichen Raum. Doch nur wenige können in Berlin produzieren und sich an ihrem Standort präsentieren. Dabei sind sie oft national und international bekannt, aber in Berlin nicht präsent, und gehen dadurch der Berliner Theaterlandschaft und dem Berliner Publikum verloren. Vor diesem Hintergrund der Relevanz der darstellenden Kunst im öffentlichen Raum fordert die Arbeitsgruppe Darstellende Künste im Öffentlichen Raum des LAFT Berlin, den öffentlichen Raum für die darstellenden Künste zu öffnen und die Möglichkeiten der darstellenden Kunst für eine aktive Stadtgesellschaft zu nutzen.

Das vollständige Forderungspapier ist hier zu finden.

Erklärung des LAFT Berlin zur „Evaluation zur Neuvergabe der Konzeptförderung für die Jahre 2020 bis 2023“

Das Gutachten „Evaluation zur Neuvergabe der Konzeptförderung für die Jahre 2020 bis 2023“ vorgelegt von Ute Büsing, Frank Schmid und Sandra Umathum wurde am 11. Januar 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Zehn Theater und Produktionsorte werden für eine Weiterförderung empfohlen, weitere sechs Orte für eine Neuaufnahme in die Konzeptförderung sowie vier Gruppen für die neue vierjährige Basisförderung für Gruppen. Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa kündigte an, den Empfehlungen der Gutachter*innen zu folgen und den erhöhten Förderbedarf für den Haushalt 2020/2021 anzumelden.

Das Gutachten zur Konzeptförderung 2020-2023 ist hier zu finden. Die Stellungnahme des LAFT Berlin zum Gutachten ist hier zu finden.

Evaluation der Berliner Kinder- und Jugendtheater und Positionspapier der Szene

Anknüpfend an und in Reaktion auf die von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa beim Kinder- und Jugendtheaterzentrum in der Bundesrepublik Deutschland (KJTZ) in Auftrag gegebene Studie zur Kindertheaterlandschaft in Berlin, hat eine Initiativgruppe bestehend aus LAFT Berlin, Vertreter*innen institutionell geförderter Theater, freier Produktions- und Spielorte, Ensembles und mobiler Einzelkünstler*innen ein Positionspapier erarbeitet. Über die Evaluation, das Positionspapier und eine Stellungnahme von Dr. Gerd Taube wurde in der Sitzung des Kulturausschusses am 5. August 2019 beraten.

Die Evaluation ist hier, die Positionen der Berliner Kinder- und Jugendtheater zur Evaluation 2019 sind hier zu finden. Die Stellungnahme von Dr. Gerd Taube ist hier zu finden.

Aktuell fordert der Berliner Arbeitskreis der Kinder- und Jugendtheater eine Erhöhung um 2,25 Millionen zusätzlich zu den bis jetzt im Haushaltsentwurf 2020/21 vorgesehenen Mitteln. Denn das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel, die Kinder- und Jugendtheater zu stärken, ist mit den bisher vorgesehenen Mitteln nicht zu erreichen.

Die vollständige Presseerklärung vom 4.9.2019 ist hier als PDF zu finden.