Der LAFT Berlin engagiert sich seit 2008 für Honoraruntergrenzen in öffentlichen Förderinstrumenten sowie für eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel. Die erste Honoraruntergrenzen-Empfehlung wurde 2008/2009 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von LAFT Berlin, TanzRaumBerlin Netzwerk und Tanzbüro Berlin erarbeitet. Sie orientierte sich bereits damals an den tariflichen Mindestgagen und es wurde vereinbart, sie regelmäßig an die Tarif- und Inflationsentwicklungen anzupassen. Es folgte unter anderem eine gemeinsame Kampagne der Szene und eine Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus.
Seit 2015 bezieht sich der Berliner Senat als erstes Bundesland in seinen Informationsblättern zu den Förderinstrumenten auf die Honoraruntergrenzen-Empfehlung des LAFT Berlin, im gleichen Jahr verabschiedete der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) die Empfehlung auch auf Bundesebene. 2017, 2019 und 2022 wurden Erhöhungen der Honoraruntergrenze in Anlehnung an den BFDK und entsprechend der Erhöhung des Tarifvertrages Normalvertrag Bühne beschlossen.
Die letzte Erhöhung im Jahr 2022 wurde auf der Mitgliederversammlung lebhaft diskutiert. Die Erhöhungen in den Jahren zuvor gingen stets mit einem deutlichen Aufwuchs in den Fördertöpfen einher. 2022 war das Ende der Neustart Kultur Bundes-Gelder abzusehen und eine Erhöhung der Fördermittel in Berlin schien unsicher. Trotz der festen Absicht sich weiterhin für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen wurden die Sorgen von Künstler*innen und Spielstätten deutlich, erhöhte Honoraruntergrenzen nicht stemmen zu können. Diese Sorge bewahrheite sich leider angesichts der Kürzungen 2024/25 – trotz angesetzter Mittel wurden diese im Sparhaushalt 2024/25 nur in geringem Maße ausgeschüttet. Im Haushaltsentwurf 2026/27 stehen nun erneut 2 Millionen Euro zur Umsetzung von Honoraruntergrenzen zur Verfügung – ein gutes Zeichen für die Zukunft der Honoraruntergrenze in Berlin!
Neben der Honoraruntergrenzen-Empfehlung in den darstellenden Künste gibt es in Berlin mittlerweile Honorarempfehlungen in allen Sparten. Ab 2026 soll in der Berliner Kulturkonferenz spartenübergreifend über die verschiedenen Modelle diskutiert werden. Zudem rücken nicht zuletzt durch die Überlegungen für ein Berliner Kulturfördergesetz auch der Wechsel von der Empfehlung zur Festsetzung von Honoraren und die Sicherung der Honorarhöhen an den Institutionen und in den diversen Honorarrichtlinien des Berliner Senats in den Fokus.
Weitere Informationen zur Geschichte der Honoraruntergrenzen-Empfehlung sind hier als pdf zu finden.
Eine Erklärung des LAFT Berlin zur Honoraruntergrenzen-Empfehlung vom 1. Mai 2019 kann hier eingesehen werden.