Aktuelle Honoraruntergrenzen-Empfehlung für Projekte in den darstellenden Künsten

Der LAFT Berlin engagiert sich seit vielen Jahren für die Einhaltung von Honoraruntergrenzen in allen öffentlichen Förderinstrumenten sowie für eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel. Die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen orientieren sich an den Mindestgagen der städtischen und staatlichen Bühnen und werden regelmäßig den Tarif- und Inflationsentwicklungen angepasst.

Aktuell empfiehlt der LAFT Berlin für Projekte eine Honoraruntergrenze von 3.100 Euro/Monat bei Vollzeit-Beschäftigung über mindestens 12 Monate. Diese Empfehlung gilt für alle Berufsgruppen, die über die Künstlersozialkasse pflichtverpflichtet sind. Für alle Berufsgruppen, die nicht der Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse unterliegen, empfehlen wir eine Honoraruntergrenze von 3.600 Euro/Monat bei Vollzeit-Beschäftigung über mindestens 12 Monate. 
Die Honorarempfehlung für Aufführungen (10% des Monatshonorars) liegt entsprechend bei 360 Euro respektive 310 Euro.

Die Honoraruntergrenzen sind Nettohonorarempfehlungen (umsatzsteuerpflichtige Honorare zzgl. etwaiger Umsatzsteuer).

Die Beschlussvorlage zur aktuellen Erhöhung der Honoraruntergrenzen-Empfehlung in den freien darstellenden Künsten Berlins ist hier als pdf zu finden.

Wir rufen alle frei produzierenden Künstler*innen dazu auf, die Honoraruntergrenzen-Empfehlung in ihren Anträgen zu berücksichtigen und auf diese Weise für eine faire Bezahlung in den Projekten einzutreten.

Politik, Kulturverwaltungen, die Jurys und alle Beteiligten in den Förderinstitutionen rufen wir auf: Ermöglichen Sie durch die Ausgestaltung der Förderinstrumente und Erhöhung der Fördermittel Honoraruntergrenzen in den freien darstellenden Künsten. Engagieren Sie sich weiter für soziale Chancengleichheit in der Berliner Kulturlandschaft!