Aktuelle Honoraruntergrenzen-Empfehlung für Projekte in den darstellenden Künsten

Der LAFT Berlin engagiert sich seit vielen Jahren für die Einhaltung von Honoraruntergrenzen in allen öffentlichen Förderinstrumenten sowie für eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel. Die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen orientieren sich an den Mindestgagen der städtischen und staatlichen Bühnen und werden regelmäßig den Tarif- und Inflationsentwicklungen angepasst.

Im November 2025 hat der Bundesverband Freie Darstellende Künste e. V. (BFDK) in seiner Delegiertenversammlung eine Erhöhung seiner Empfehlung zur Honoraruntergrenze beschlossen.

Der LAFT Berlin hat auf der Mitgliederversammlung vom 24. März 2026 beschlossen, sich der Erhöhung der Honoraruntergrenze auf Bundesebene anzuschließen. Die Empfehlung für eine Honoraruntergrenze in den freien darstellenden Künsten wird dementsprechend erhöht auf mindestens 3.600 Euro (bisher 3.100 Euro) im Monat für Tätigkeiten, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig sind, sowie auf mindestens 4.220 Euro (bisher 3.600 Euro) im Monat für Tätigkeiten, die nicht KSK-versicherungspflichtig sind. Die Honorarempfehlung für Aufführungen (10% des Monatshonorars) steigt dementsprechend auf 360 Euro respektive 420 Euro.

Die Beschlussempfehlung zur neuen Honoraruntergrenzen-Empfehlung vom 24. März 2026 ist hier zu finden.

Die vorhergehende alte Honoraruntergrenzen-Empfehlung ist hier als pdf zu finden.

Wir rufen alle frei produzierenden Künstler*innen dazu auf, die Honoraruntergrenzen-Empfehlung in ihren Anträgen zu berücksichtigen und auf diese Weise für eine faire Bezahlung in den Projekten einzutreten.

Politik, Kulturverwaltungen, die Jurys und alle Beteiligten in den Förderinstitutionen rufen wir auf: Ermöglichen Sie durch die Ausgestaltung der Förderinstrumente und Erhöhung der Fördermittel Honoraruntergrenzen in den freien darstellenden Künsten. Engagieren Sie sich weiter für soziale Chancengleichheit in der Berliner Kulturlandschaft!