Informationen zur Mitgliedschaft beim LAFT Berlin

Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen (Einzelpersonen oder Gruppen / Institutionen) werden, die im Zeitraum von mindestens 24 Monaten vor Antrag unter freien Bedingungen gearbeitet oder mindestens zwei freie Produktionen der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Sie müssen kontinuierliche Arbeit im Bereich der darstellenden Künste zum Zweck des überwiegenden Gelderwerbs leisten und ihren festen Wohnsitz bzw. Firmen- oder Vereinssitz oder Arbeitsschwerpunkt in Berlin als freie Spielstätte, freies Theater bzw. freie*r Kunst- und Kulturschaffende*r haben. Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht.

Assoziierte Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die sich zum Zwecke des Verbands bekennen und diesen durch regelmäßige Beiträge unterstützen wollen. Die assoziierten Mitglieder haben kein Stimmrecht.

Über die Mitgliedschaft entscheiden der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

ACHTUNG: Unsere Aufnahmeformulare werden aktuell überarbeitet. Interessierte, die Mitglied werden möchten, melden sich bitte direkt unter mitglieder(at)laft-berlin.de

Ausgefüllte Aufnahmeformulare können ebenfalls per Mail an mitglieder(at)laft-berlin.de oder per Post an den LAFT Berlin, Grünberger Str. 39, 10245 Berlin geschickt werden.

Mitgliedsbeiträge

Auf der Mitgliederversammlung des LAFT Berlin vom 14. November 2022 wurde die Beschlussvorlage zur Anpassung der Mitgliedsbeiträge abgestimmt. Die Diskussion hat uns sehr berührt, denn in allen Gesprächsbeiträgen wurde deutlich, wie sehr Ihr die Arbeit und das kulturpolitische Engagement des LAFT Berlin schätzt. Wir bedanken uns für die vielen positiven Rückmeldungen und das große Verständnis für die Anpassung der Mitgliedsbeiträge. Die  neuen Mitgliederbeiträge ab 2023 sehen nun wie folgt aus:

- Einzelpersonen: 70 € / Jahr (ermäßigt: 30 €)
- Gruppen, Spielstätten, Büros, Institutionen mit Jahresumsatz inkl. Förderung unter 250.000 €: 150 € / Jahr
- Gruppen, Spielstätten, Büros, Institutionen, Einzelpersonen mit Jahresumsatz inkl. Förderung über 250.000 €: 180 € / Jahr
- Gruppen, Spielstätten, Büros, Institutionen, Einzelpersonen mit Jahresumsatz inkl. Förderung über 500.000 €: 350 € / Jahr
- Gruppen, Spielstätten, Büros, Institutionen, Einzelpersonen mit Jahresumsatz inkl. Förderung ab 3 Millionen €: 500 € / Jahr

Bei der neuen Staffelung der Beiträge gilt das Prinzip der Selbsterklärung, das es den Mitgliedern ermöglicht, sich je nach Jahresumsatz höher und niedriger einzuordnen.

Ermäßigten Beitrag erhalten alle Einzelpersonen, die sich im Studium/Ausbildung befinden oder Leistungen nach dem SGB II (ALG II) oder der gesetzlichen Grundsicherung in Anspruch nehmen bzw. vergleichbar geringe Einahmen haben. Auch hier reicht für den Nachweis der Ermäßigung eine Selbsterklärung.

Gruppenmitglieder können zwei Vertretungsberechtigte angeben, erhalten für diese auch zwei Mitgliedsausweise, verfügen aber weiterhin nur über eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

Sofern irgend möglich, bitten wir sehr darum, den jährlichen Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift zu bezahlen. (Alle anderen Zahlungsweisen bedeuten für uns einen erhöhten administrativen Aufwand, den wir lieber in die kulturpolitische Arbeit investieren würden.) SEPA-Lastschriftmandat des LAFT Berlin

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im LAFT Berlin bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass eine laufende Mitgliedschaft deshalb nur zum Jahresende, also jeweils zum 31. Dezember, möglich ist.
Ein Austritt muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten dem Vorstand per E-Mail oder per Post mitgeteilt werden. Wir bitten, bis dahin noch offene Beiträge zu begleichen.