Empfehlung einer Honoraruntergrenze für Projektanträge in den Darstellenden Künsten

Der LAFT Berlin – Landesverband freie darstellende Künste Berlin e.V. engagiert sich seit vielen Jahren für die Einhaltung von Honoraruntergrenzen in allen öffentlichen Förderinstrumenten sowie für eine entsprechende Erhöhung der Fördermittel. Die Honoraruntergrenzen-Empfehlungen orientieren sich an den Mindestgagen der städtischen und staatlichen Bühnen und werden regelmäßig den Tarif- und Inflationsentwicklungen angepasst.

Der Bundesverband Freie Darstellende Künste hat in seiner Delegiertenversammlung am 12. Oktober 2022 auf Basis der schrittweisen Tariferhöhung des Normalvertrags (NV) Bühne nun eine neue Honoraruntergrenze für freischaffende Akteur:innen in den darstellenden Künsten beschlossen. Nach dieser neuen Empfehlung sollen in der Künstlersozialkasse Versicherte mindestens 3.100 Euro im Monat, Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 Euro im Monat erhalten.

Auf der Mitgliederversammlung vom 14. November 2022 wurde per Abstimmung mehrheitlich beschlossen, diese neue Honoraruntergrenze des BFDK für Anträge ab Januar 2023 auch in Berlin anzuwenden:

Der LAFT Berlin empfiehlt für Projekte, die ab 1. Januar 2023 konzipiert und geplant werden, eine Honoraruntergrenze von 3.100 Euro/Monat bei Vollzeit-Beschäftigung über mindestens 12 Monate. Diese Empfehlung gilt für alle Berufsgruppen, die über die Künstlersozialkasse pflichtverpflichtet sind. Für alle Berufsgruppen, die nicht der Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse unterliegen, empfehlen wir eine Honoraruntergrenze von 3.600 Euro/Monat bei Vollzeit-Beschäftigung über mindestens 12 Monate.

Die Honorarempfehlung für Aufführungen (10% des Monatshonorars) steigt entsprechend auf 360 Euro respektive 310 Euro.

Die Honoraruntergrenzen sollen weiterhin als Nettohonorare (umsatzsteuerpflichtige Honorare zzgl. etwaiger Umsatzsteuer) gelten.

Die Erhöhung wurde auf der Mitgliederversammlung im November 2022 lebhaft diskutiert. Alle Mitglieder sehen und unterstützen die Notwendigkeit, sich weiterhin für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Die nach wie vor prekäre Situation von vielen Künstler:innen und Akteur:innen muss über kulturpolitische Forderungen nach guten, fairen Honoraren, die auch den Krankheitsfall oder im Alter absichern können, immer wieder sichtbar gemacht werden. Zugleich wurden auch Sorgen von kleineren, mittleren Spielstätten und Produktionsorte in der Freien Szene deutlich, deren Realität es ist, dass sie schon die bisherigen Honoraruntergrenzen mit ihren Etats nicht immer stemmen können. Andererseits – und das wurde auch von ihnen auf der Mitgliederversammlung betont – sind Honoraruntergrenzen-Erhöhungen ein wichtiges Argument, um die Debatte über die Erhöhung von Fördermitteln voranzubringen.

Die Beschlussvorlage zur aktuellen Erhöhung der Honoraruntergrenzen-Empfehlung in den freien darstellenden Künsten Berlins ist hier als pdf zu finden.

Die bisherige Erklärung des LAFT Berlin zur Honoraruntergrenzen-Empfehlung vom 1. Mai 2019 kann hier vergleichsweise eingesehen werden.

Weitere Informationen zur Geschichte der Honoraruntergrenzen-Empfehlung sind hier als pdf zu finden.

Wir rufen alle frei produzierenden Kunstschaffenden dazu auf, die Honoraruntergrenzen-Empfehlung des LAFT Berlin in ihren Anträgen zu berücksichtigen und auf diese Weise für eine faire Bezahlung in den Projekten einzutreten.

Politik, Kulturverwaltungen, die Jurys und alle Beteiligten in den Förderinstitutionen rufen wir auf: Ermöglichen Sie durch die Ausgestaltung der Förderinstrumente und Erhöhung der Fördermittel Honoraruntergrenzen in den freien darstellenden Künsten. Engagieren Sie sich weiter für soziale Chancengleichheit in der Berliner Kulturlandschaft!